Versicherung kommt nicht für jeden Wasserschaden auf (Kölnische Rundschau)
Die Elementarschadenversicherung muss nicht für jeden durch starke Niederschläge verursachten Wasserschaden aufkommen. Das berichtet die Fachzeitschrift «recht und schaden» unter Berufung auf ein Urteil des Landgerichts Wiesbaden ...