Glossar mit Begriffen aus der Versicherungswirtschaft
Es sind 16 Einträge im Lexikon.| Begriff | Definition |
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| Alterungsrückstellung |
Die Krankenversicherer versuchen über Alterungsrückstellungen Vorsorge für den Umstand zu treffen, dass Menschen mit steigendem Alter mehr Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen. Zu unterscheiden sind das Umlageverfahren der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und das Anwartschaftsdeckungsverfahren der Privaten Krankenversicherung (PKV). Im Anwartschaftsdeckungsverfahren wird systematisch Kapital für das Alter gebildet. Dazu wird die Versicherungsprämie so kalkuliert, dass sie in jungen Jahren oberhalb und im Alter unterhalb der tatsächlich erforderlichen Prämie liegt. Die Differenz zwischen tatsächlich erhobener Prämie und den rechnerischen Kosten für Gesundheitsleistungen wird der Alterungsrückstellung zugeführt. Wenn dann im höheren Alter des Versicherungsnehmers die rechnerischen Kosten über der erhobenen Prämie liegen, kann die Differenz durch Entnahme aus den Alterungsrückstellungen rentenähnlich finanziert werden. Dabei werden keine Leistungen ausgezahlt, sondern beitragsdämpfend verwendet. Das Umlageverfahren der GKV setzt dagegen auf die ausreichende Zahl der Beitragszahler, die gemeinsam den Finanzierungsbedarf des gesamten Versicherungsbestandes aufbringen müssen. |
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