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25 | 05 | 2012
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Glossar mit Begriffen aus der Versicherungswirtschaft

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Begriff Definition
Altersrente

Die Altersrente bezeichnet die laufenden Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung zur Sicherung des Alters.

Voraussetzungen zum Erhalt sind neben dem Erreichen bestimmter Altersgrenzen verschiedene versicherungsrechtliche Prämissen: a) Regelaltersrente nach § 35 SGB VI mit Vollendung des 67. Lebensjahres und allgemeine Wartezeit (fünf Jahre)

b) Altersrente für langjährig Versicherte nach § 36 SGB VI mit Vollendung des 67. Lebensjahres und einer Wartezeit von 35 Jahren

c) Altersrente für anerkannte schwerbehinderte Menschen nach § 37 SGB VI mit Vollendung des 65.Lebensjahres und einer Wartezeit von 35 Jahren

d) Ab dem 01. 01. 2012 Altersrente für besonders langjährig Versicherte nach den §§ 33 II Nr. 3a u. 38 SGB VI mit Vollendung des 65. Lebensjahres und einer Wartezeit von 45 Jahren

e) Altersrente für Frauen nach § 237a SGB VI für vor dem 01. 01. 1952 geborene mit Vollendung des 60. Lebensjahres und einer mehr als zehnjährigen versicherungspflichtigen Tätigkeit nach Vollendung des 40. Lebensjahres und einer Wartezeit von 15 Jahren. Die Anhebung der Altersgrenzen erfolgt nach § 237a II und III SGB VI.

f) Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute nach § 40 SGB VI mit Vollendung des 62. Lebensjahres und einer Wartezeit von 25 Jahren

zu a) und b) siehe Übergangsregelung in § 236 SGB VI

Aliases (separate with |): Altersruhegeld
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