Glossar mit Begriffen aus der Versicherungswirtschaft
Es sind 16 Einträge im Lexikon.| Begriff | Definition |
|---|---|
| Allgemeine Versicherungsbedingungen |
Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB)stellen standardisierte Bedingungen für Versicherungsverträge dar. Zum einen ergänzen die AVB die Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) oder bilden selber die Rechtsgrundlage der Verträge. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) stellt für alle Versicherungssparten (Lebensversicherung, Krankenversicherung, Schade- und Unfallversicherung) Allgemeine Versicherungsbedingungen unverbindlich bereit. Die Versicherungsgesellschaften können diese übernehmen und/oder abweichende Bedingungen vereinbaren. Im Bedarfsfalle werden die Allgemeinen Versicherungsbedingungen durch Besondere Versicherungsbedingungen und individuelle Sondervereinbarungen ergänzt. Beispielsweise gibt es die Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB), die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) und die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB). Aliases (separate with |): AVB
|
Versicherungsglossar
