Glossar mit Begriffen aus der Versicherungswirtschaft
Es sind 16 Einträge im Lexikon.| Begriff | Definition |
|---|---|
| Abschlussgebühr |
Als Abschlussgebühr wird die bei Abschluss eines Bausparvertrages fällig werdende Gebühr bezeichnet. Die Abschlussgebühr ist abhängig vom Tarif und kann zwischen 1 und 1,6 Prozent der Bausparsumme liegen. Einige neuere Tarife sehen die Rückzahlung der Abschlussgebühr unter bestimmten Voraussetzungen vor. Die rechtliche Zulässigkeit von Abschlussgebühren für Bausparverträge ist stark umstritten. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hält diese für unzulässig, drei Gerichte wiesen jedoch entsprechende Klagen ab. Die Verbraucherschützer wollen die Zulääsigkeit letztendlich vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe klären lassen. "Wir wollen ein letztinstanzliches Urteil", sagte eine Sprecherin der Verbraucherzentrale in Düsseldorf. "Der Abschlussgebühr steht keine konkrete Gegenleistung gegenüber, und es ist unklar, wofür sie überhaupt verwendet wird." |
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