07 | 02 | 2012
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Aktuelle Meldungen der Stiftung Warentest zum Thema Versicherung und Vorsorge
Versicherung + Vorsorge - test.de - Stiftung Warentest
Der RSS Infoticker informiert über aktuelle Tests und Meldungen der Stiftung Warentest.

test.de - Stiftung Warentest
  • Versicherungsplattform Friendsurance - Idealistisches Konzept mit Unwägbarkeiten

    „Wir vermitteln Versicherungen. Unsere Kunden verbinden sich online und bekommen so im Schnitt 50 Prozent Rückzahlungen auf ihre Beiträge.“ So wirbt die Internetplattform Friendsurance, auf der Verbraucher Haftpflicht-, Hausrat- und Rechtsschutz-Versicherungen abschließen können. test.de erklärt das Konzept.



  • Gesetzliche Krankenkassen - Alle geöffneten Kassen im Überblick

    Seit drei Jahren ist der Beitrags­satz für alle gesetz­lichen Kranken­kassen gleich. Kommt aber eine Kasse mit den aus dem Gesundheits­fonds zugewiesenen Mitteln nicht aus, kann sie einen Zusatz­beitrag erheben. Bleibt Geld übrig, kann sie eine Prämie an ihre Mitglieder ausschütten.



  • Spanair Pleite - Diese Rechte haben Fluggäste

    Am 27. Januar um 22 Uhr hat die spanische Flug­gesellschaft Spanair ihren Flugbetrieb eingestellt. Alle Flüge sind ersatzlos gestrichen. Für viele der rund 22 000 betroffenen Passagiere heißt das: Sie werden auf ihren Ausgaben für das Flugticket sitzen bleiben. Manche Reisekunden dürfen aber noch hoffen. test.de erklärt die Rechtslage.



  • Gesetzliche Krankenkasse - Deutsche BKK kippt Zusatzbeitrag

    Kassen wie die DAK Gesund­heit, KKH-Allianz, BKK advita und BKK Phoenix haben be­reits auf einen Zusatz­beitrag verzichtet. Nun teilt auch die Deutsche BKK mit: Ab Oktober 2012 müssen Versicherte keinen Zusatzbeitrag mehr zahlen.



  • Garantiezins - Raus aus der Lebensversicherung?

    Die garantierte Gesamtverzinsung für Lebens- und Rentenversicherungen sinkt im Durchschnitt erstmals unter 4 Prozent. Das macht einen Neuabschluss unattraktiv. Für Versicherte, die schon einen Vertrag haben: test.de erklärt, wann man drinbleiben und wann man aussteigen sollte.



  • Altersvorsorge mit Riester - Für wen sich Riester lohnt

    Die staatlich geförderte Altersvorsorge Riester wird derzeit von allen Seiten kritisiert. Und tatsächlich – vieles liegt im Argen: Riester ist kompliziert, die Angebote sind oft zu teuer und vielen Verbrauchern werden die falschen Angebote angedreht. Doch ist das bei anderen Finanzprodukten wirklich besser? Test erklärt, welche Alternativen es gibt, warum Riester immer noch ein lohnendes Investment in die eigene Altersvorsorge sein kann und wie Sparer die typischen Riester-Fehler vermeiden.



  • Haus- und Grund­besitzer­haftpflicht - Schutz ab 30 Euro

    Viele Hausbesitzer brauchen besonderen Haftpflichtschutz. Zum Glück ist der nicht allzu teuer: Günstige Versicherungen gibt es bereits ab 30 Euro im Jahr. Ein Blick in die aktuellen Testtabellen ist aber wichtig und zahlt sich aus: Manche Versicherer verlangen fünfmal so viel wie die günstigsten Anbieter.



  • Öltank versichern - Gefahr durch Heizöl

    Schäden durch auslaufendes Heizöl sind selten. Aber wenn es einen Unfall gibt, wird es für den Hausbesitzer schnell sehr teuer. Denn sie haften für die Folgen: Rund 30 000 Euro sollte zum Beispiel ein Öltankbesitzer zahlen, nachdem bei einer Lieferung gut hundert Liter Heizöl in sein Grundstück und die Kanalisation gelaufen waren. Deshalb sollten sich Hausbesitzer versichern. Schutz gibt es für unter 30 Euro im Jahr.

    Im Test: 36 Angebote für eine Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung. Nur Angebote mit einer Versicherungssumme von mindestens 3 Millionen Euro pauschal sowohl für Personen- als auch für Sachschäden. Tarife mit Selbstbehalt sind nicht berücksichtigt.



  • Private Krankenversicherung - Versicherer bezahlt Medikamentengabe nicht

    Ein privater Krankenversicherer muss nicht für Hilfe bei der Medikamenteneinnahme zahlen – gesetzliche Kassen schon.



  • Gesetzliche Krankenkassen - Kassen kippen Zusatzbeitrag

    Schon bald dürften über sieben Millionen Menschen jeden Monat 8 Euro mehr zur Verfügung haben: Der Kassenriese DAK Gesundheit (5,1 Millionen Mitglieder) und einige weitere Kassen wollen den Zusatzbeitrag abschaffen, den sie bisher zusätzlich zum regulären Beitrag von ihren Mitgliedern verlangen. Am 1. April soll es bei der DAK Gesundheit so weit sein.



  • Kurzurteil - Mord ist kein Arbeitsunfall

    Die Witwe eines Mannes, der ermordet wurde, als er vom Steuerberater kam, bekommt keine Witwenrente von der gesetzlichen Unfallversicherung. Das Landessozialgericht Stuttgart wies die Klage der Witwe ab, da der Mord in keinem Zusammenhang mit der Berufstätigkeit des Mannes stand, sondern aus einem privaten Konflikt heraus geschah (Az. L 2 U 5633/10).



  • Eigentümergemeinschaft - Bei Fehlern versichert

    Wer für die Wohnungseingentümer-Gemeinschaft (WEG) als ehrenamtlicher Verwaltungsbeirat tätig ist, kann teure Fehler machen. Für den finanziellen Schaden muss er selbst gerade stehen – oder sein Versicherer. Sinnvoll ist daher eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung.



  • Der Fall - HDI Gerling muss stille Reserven auszahlen

    Der Versicherer HDI Gerling zahlt seinem Kunden Hans Berges knapp 1 140 Euro für seine Kapitallebensversicherung nach. Berges war durch den Geschäftsbericht seines Versicherers für das Jahr 2008 darauf gestoßen, dass ihm noch Geld zusteht: 354,5 Millionen Euro stille Reserven wies der Bericht aus. Stille Reserven, auch Bewertungsreserven genannt, sind die Differenz zwischen dem Buchwert von Kapitalanlagen und ihrem darüberliegenden Marktwert. Laut Versicherungsvertragsgesetz müssen Kunden seit 2008 mit 50 Prozent daran beteiligt werden. Doch in Berges Auszahlung der Lebensversicherung, die im Dezember 2008 fällig wurde, fand sich davon nichts. HDI Gerling verwies auf 2007. Damals habe es keine Bewertungsreserven gegeben. Laut Vertragsbedingungen sind jedoch die stillen Reserven bei Vertragsende entscheidend. Erst der Versicherungsombudsmann verhalf Berges jetzt zu seinem Geld.



  • Gesetzliche Krankenkassen - Zwei AOKs fusionieren

    Die AOK Rheinland-Pfalz und die AOK Saarland wollen zum 1. März 2012 fusionieren. Die neue Kasse soll dann AOK Rheinland-Pfalz/Saarland heißen und wird für das Jahr 2012 keinen Zusatzbeitrag erheben (siehe„Kassen kippen Zusatzbeitrag“).



  • Altersvorsorge - Betriebsrente für wenige

    Die Mehrheit der Rentner bezieht derzeit keine Leistungen aus einer betrieblichen Altersvorsorge. Von den Männern im Rentenalter bekommen nur 31 Prozent eine Betriebsrente, von den Frauen nur 7 Prozent. Das ergab eine Studie der Hans-Böckler-Stiftung.



  • Kurzurteil - Berufsunfähige zum Arzt

    Versicherer dürfen von berufsunfähigen Kunden verlangen, dass sie sich ein Mal jährlich umfassenden ärztlichen Untersuchungen unterziehen. So stellen sie fest, ob jemand weiter berufsunfähig ist. Wenn sich der Befund nicht ändern kann, zum Beispiel bei unheilbaren Krankheiten, braucht der Versicherte sich aber nicht jedes Jahr untersuchen zu lassen, so das Hanseatische Oberlandesgericht in Bremen (Az. 3 U 12/11).



  • Brandschaden - Gebäudeversicherer zahlt für Einbauküche

    Ein Wohngebäudeversicherer muss Brandschäden an einer individuell gefertigten Einbauküche ersetzen. Das hat das Landgericht Dortmund entschieden (Az. 2 O 101/11). Nur wenn es sich um einen vorgefertigten Küchenblock mit Arbeitsplatte handelt, muss der Versicherer nicht dafür aufkommen.



  • Private Krankenversicherung - Betrüger fliegen raus

    Private Krankenversicherer dürfen Kunden rauswerfen, wenn diese sie betrogen oder einen ihrer Vertreter bedroht haben. Sie müssen ihnen nach so schweren Verfehlungen nicht einmal mehr den Basistarif anbieten. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (Az. IV ZR 50/11 und IV ZR 105/11).



  • CSS-Versicherung - Schlichtungsverfahren jetzt möglich

    Kunden, die eine private Zahn- oder Krankenzusatzversicherung der CSS-Versicherung abgeschlossen haben, können sich bei Ärger mit ihrem Versicherer neuerdings an den Ombudsmann Private Krankenversicherung wenden. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Kontakt: www.pkv-ombudsmann.de, Tel. 0 180 2/55 04 44.



  • Privathaftpflichtversicherung - Baumfällen versichert

    Die Privathaftpflichtversicherung eines Mannes muss den Schaden von rund 7 200 Euro ersetzen, den er beim Baumfällen verursacht hat. Eine Pappel war ins Nachbargrundstück gestürzt und hatte ein Dach beschädigt. Der Versicherer zahlte zunächst nicht, da Baumfällen eine „ungewöhnliche und gefährliche Beschäftigung“ und vom Schutz ausgeschlossen sei. Doch der Bundesgerichtshof urteilte: Gartenarbeiten – auch an Bäumen – sind normale Tätigkeiten von Privatleuten (Az. IV ZR 115/10).