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Dies ist der RSS Feed der BaFin.
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Öffentliche Ausschreibung: "musikalische Früherziehung"
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Die "EVV Group" ist kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) weist darauf hin, dass das Unternehmen "EVV Group" keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bank- oder Finanzdienstleistungsgeschäften besitzt. Das Unternehmen bzw. dessen inländische Niederlassung ("EVV Group Germany") unterliegt daher nicht der Aufsicht der BaFin.
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Neujahrspresseempfang der BaFin 2012
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BaFinJournal, Ausgabe Februar 2012
Themen:
- Aufsichtliche Beurteilung von Risikotragfähigkeitskonzepten
- Internet-Untersuchung: Viele Online-Kreditangebote rechtswidrig
- Neue Regeln für den Vertrieb von Vermögensanlagen
- Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten bei Leerverkäufen werden erweitert
- Neue Regeln für die Aufsicht über Finanzkonglomerate
- WpHG-Mitarbeiteranzeigeverordnung konkretisiert Anforderungen an Vertriebspersonal
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Öffentliche Ausschreibung: "Bedrucken und Liefern von roten und gelben Umlauf- und Verschlussmappen"
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Zugelassene Kreditinstitute
Gesamtliste der zugelassenen Kreditinstitute.
Diese Liste wird monatlich aktualisiert.
Alle Angaben sind sorgfältig zusammengestellt worden. Eine Haftung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben ist jedoch ausgeschlossen. Die BaFin weist darüber hinaus ausdrücklich darauf hin, dass sie keine Gewähr für den Bestand und die Qualität bestimmter von den Instituten angebotener Anlageprodukte oder für die Erzielbarkeit etwa prognostizierter Erträge übernimmt.
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BaFin warnt vor Unrichtigen Angaben in telefonischen Kaufempfehlungen von Aktien der Firmitas Capital Inc.
Nach Informationen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) werden derzeit die Aktien der Firmitas Capital Inc. (ISIN: CA3183361045) mittels telefonischer Werbung (Cold Calling) zum Kauf empfohlen. Die Kaufempfehlung erfolgt dabei unter Hinweis, dass es einen garantierten Aktienrückkauf zu einem Kurs von 11 Euro geben solle. Dieser Rückkauf solle über das Handelsportal von Lang & Schwarz abgewickelt werden.
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Rede von Dr. Elke König, Präsidentin der BaFin, zur Amtsübergabe am 24. Januar 2012 in Frankfurt am Main
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Rede von Jochen Sanio, Präsident der BaFin a.D., zur Amtsübergabe am 24. Januar 2012 in Frankfurt am Main
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Feierstunde zum Wechsel an der Spitze der BaFin
Stärke, aber auch Aufsicht und Regulierung mit Augenmaß, klare Positionen und Verlässlichkeit - daran wolle die BaFin festhalten, erklärte die neue BaFin-Präsidentin Dr. Elke König anlässlich der Feierstunde zu ihrer Amtseinführung und zur Verabschiedung ihres Vorgängers Jochen Sanio. "Die BaFin soll auch künftig eine schlagkräftige, umsichtige und verlässliche Aufsichtsbehörde sein, die national wie international geachtet ist", sagte König. Hierzu wolle sie in den kommenden Jahren beitragen.
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Zugelassene Finanzdienstleister
Gesamtliste der zugelassenen Finanzdienstleistungsinstitute
Diese Liste wird monatlich aktualisiert.
Alle Angaben sind sorgfältig zusammengestellt worden. Eine Haftung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben ist jedoch ausgeschlossen. Die BaFin weist darüber hinaus ausdrücklich darauf hin, dass sie keine Gewähr für den Bestand und die Qualität bestimmter von den Instituten angebotener Anlageprodukte oder für die Erzielbarkeit etwa prognostizierter Erträge übernimmt.
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EbAV-Richtlinie: BaFin lädt Pensionskassen und Pensionsfonds zur Teilnahme an Auswirkungsstudie ein
Die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung EIOPA wird in der ersten Jahreshälfte eine Quantitative Auswirkungsstudie (Quantitative Impact Study – QIS) durchführen, um zu untersuchen, welche Folgen eine Änderung der europäischen Vorschriften für Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) hätte. Zu den EbAV zählen in Deutschland Pensionskassen und -fonds.
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EWR-Niederlassungen (VU)
Gesamtliste der Versicherer aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), die in Deutschland im Rahmen einer Niederlassung Versicherungsgeschäfte betreiben. Die Aufsicht über diese Gesellschaften führt primär die Versicherungsaufsichtsbehörde des Herkunftslandes des Versicherers.
Hier finden Sie die Internetadressen der ausländischen Aufsichtsbehörden.
Alle Angaben sind sorgfältig zusammengestellt worden, eine Haftung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben ist jedoch ausgeschlossen. Die BaFin weist darüber hinaus ausdrücklich darauf hin, dass sie keine Gewähr für den Bestand und die Qualität bestimmter von den Unternehmen angebotener Versicherungsprodukte oder für die Erzielbarkeit etwa prognostizierter Erträge übernimmt.
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Zugelassene Kapitalanlagegesellschaften und zugelassene Investmentaktiengesellschaften
Gesamtliste der zugelassenen Kapitalanlagegesellschaften/zugelassenen Investmentaktiengesellschaften.
Alle Angaben sind sorgfältig zusammengestellt worden. Eine Haftung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben ist jedoch ausgeschlossen. Die BaFin weist darüber hinaus ausdrücklich darauf hin, dass sie keine Gewähr für den Bestand und die Qualität bestimmter von den Instituten angebotener Anlageprodukte oder für die Erzielbarkeit etwa prognostizierter Erträge übernimmt.
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Grenzüberschreitend tätige Kreditinstitute
Gesamtliste der grenzüberschreitend tätigen Kreditinstitute.
Alle Angaben sind sorgfältig zusammengestellt worden. Eine Haftung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben ist jedoch ausgeschlossen. Die BaFin weist darüber hinaus ausdrücklich darauf hin, dass sie keine Gewähr für den Bestand und die Qualität bestimmter von den Instituten angebotener Anlageprodukte oder für die Erzielbarkeit etwa prognostizierter Erträge übernimmt.
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Pensionsfonds mit Geschäftstätigkeit
Alle Angaben sind sorgfältig zusammengestellt worden, eine Haftung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben ist jedoch ausgeschlossen. Die BaFin weist darüber hinaus ausdrücklich darauf hin, dass sie keine Gewähr für den Bestand und die Qualität bestimmter von den Unternehmen angebotener Versicherungsprodukte oder für die Erzielbarkeit etwa prognostizierter Erträge übernimmt.
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Sterbekassen mit Geschäftstätigkeit
Alle Angaben sind sorgfältig zusammengestellt worden, eine Haftung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben ist jedoch ausgeschlossen. Die BaFin weist darüber hinaus ausdrücklich darauf hin, dass sie keine Gewähr für den Bestand und die Qualität bestimmter von den Unternehmen angebotener Versicherungsprodukte oder für die Erzielbarkeit etwa prognostizierter Erträge übernimmt.
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Freigestellte Unternehmen nach § 2 Abs. 4 oder 7 KWG
Gesamtliste der freigestellten Unternehmen nach § 2 Abs. 4 oder 7 KWG.
Alle Angaben sind sorgfältig zusammengestellt worden. Eine Haftung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben ist jedoch ausgeschlossen. Die BaFin weist darüber hinaus ausdrücklich darauf hin, dass sie keine Gewähr für den Bestand und die Qualität bestimmter von den Instituten angebotener Anlageprodukte oder für die Erzielbarkeit etwa prognostizierter Erträge übernimmt.
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Pensionskassen mit Geschäftstätigkeit
Alle Angaben sind sorgfältig zusammengestellt worden, eine Haftung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben ist jedoch ausgeschlossen. Die BaFin weist darüber hinaus ausdrücklich darauf hin, dass sie keine Gewähr für den Bestand und die Qualität bestimmter von den Unternehmen angebotener Versicherungsprodukte oder für die Erzielbarkeit etwa prognostizierter Erträge übernimmt.
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EWR-Dienstleister (VU)
Gesamtliste der Versicherer aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), die in Deutschland im Rahmen des freien Dienstleistungsverkehrs Versicherungsgeschäfte betreiben. Die Aufsicht über diese Gesellschaften führt primär die Versicherungsaufsichtsbehörde des Herkunftslandes des Versicherers.
Hier finden Sie die Internetadressen der ausländischen Aufsichtsbehörden.
Alle Angaben sind sorgfältig zusammengestellt worden, eine Haftung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben ist jedoch ausgeschlossen. Die BaFin weist darüber hinaus ausdrücklich darauf hin, dass sie keine Gewähr für den Bestand und die Qualität bestimmter von den Unternehmen angebotener Versicherungsprodukte oder für die Erzielbarkeit etwa prognostizierter Erträge übernimmt.
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