| Aktuelles Urteil zur Kfz-Haftpflichtversicherung |
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| Donnerstag, den 05. August 2010 um 10:01 Uhr |
Aktuelles Urteil zur Kfz-HaftpflichtversicherungSollten Haftpflichtansprüche vom Versicherer nach einem Autounfall nicht sofort reguliert werden, müssen sich Geschädigte mindestens vier Wochen in Geduld üben. Dies geht aus einem Urteil des OLG Stuttgart vom 26. April 2010 (AZ.:3 W 15/10) hervor. Verzögerungen bis zu vier Wochen seien für den Anspruchsteller zwar ärgerlich, zu beanstanden sind diese jedoch nicht. Die Begründung des Oberlandesgerichts: Bei der Bearbeitung von Kfz-Verkehrsunfällen handele es sich um ein Massengeschäft, der Bearbeitungszeitraum sei daher von personellen Schwankungen und wechselnden Schadenhäufigkeiten abhängig. Dem Haftpflichtversicherer sei daher eine vierwöchige Bearbeitungszeit einzuräumen. Schade ist, das im Urteil nicht vom Einzelfall gesprochen wird. In speziellen Fällen mag eine Bearbeitungsdauer von 4 Wochen durchaus angebracht sein. In einfachen Fällen ist eine derart lange Frist jedoch nicht vonnöten, diese sollten daher umgehend bearbeitet und reguliert werden. Versicherer könnten die Entscheidung des Gerichts ansonsten zum Anlass nehmen, "auf Zeit zu spielen". Hinweis: Die Entscheidung zur Klage gegen eine zu lange Bearbeitungsdauer der gegnerischen Kfz-Versicherung sollten jedoch immer mit einem Rechtsanwalt abgesprochen werden. |

