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Eine Krankentagegeld-Versicherung gibt es auch ohne Einkommen
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News - Branchennews
Montag, den 12. Juli 2010 um 12:38 Uhr

Eine Krankentagegeld-Versicherung gibt es auch ohne Einkommen

Die Krankentagegeld-Versicherung ist auch dann weiter in Kraft, weil der Versicherte momentan kein eigenes Einkommen erzielt. Dies geht auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe zurück (Az.: IV ZR 259/08). Der Krankentagegeldversicherer darf zwar verlangen, dass der Versicherte einer beruflichen Tätigkeit nachgeht. Hat er aufgrund eines Wechsels der Arbeit jedoch kurzzeitig kein Einkommen, gelte dies nicht.

Der Bundesgerichtshof hob damit ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln auf. Im konkreten Fall hatte ein Rechtsanwalt geklagt, der seine anwaltliche Tätigkeit aufgegeben hatte und dessen Krankentagegeld-Versicherung nicht mehr zahlen wollte. Der Versicherer verwies darauf, dass der Versicherungszweck, einem Selbstständigen bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit finanziellen Schutz zu gewähren hinfällig sei. Der BGH urteilte anders, denn der Kläger teilte mit, dass er sich ein neues Betätigungsfeld suche. Das OLG muss diesem Sachverhalt nun nachgehen ...

 
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