| Für Inlineskater und Skateboarder gilt die StVO |
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| Dienstag, den 04. Mai 2010 um 15:57 Uhr |
Für Inlineskater und Skateboarder gilt die StVOCoburg - Inlineskater lieben die Geschwindigkeit – 15 Stundenkilometern sind leicht zu erreichen. Für Kinder, die Freiheit und Abenteuer auf ihren 8 Rollen bzw. den Brettern genießen, gibt es jedoch auch Risiken, die Eltern und Teens bedenken sollten. Inlineskater und Skateboarder zählen nach aktuellem Verkehrsrecht zu den Fußgängern. Und wie sie sich verhalten müssen, hat der Gesetzgeber in der StVO (Straßenverkehrsordnung) von September 2009 geregelt.
Das Wichtigste für Fahrten in der Stadt:
Skater, die aufgrund zu hoher Geschwindigkeit einen Unfall verursachen, müssen für die Folgen aufkommen. Und das kann mitunter teuer werden, insbesondere wenn Menschen dabei verletzt werden und eventuelle eine Behinderung zurückbleibt. Gezahlt werden muss vom Verursacher, neben einem Schmerzensgeld, den Behandlungskosten und dem Verdienstausfall, unter Umständen eine lebenslange Rente. ![]() Inlineskater und Skateboarder gehören zu den Fußgängern und müssen Rücksicht nehmen. Das genaue Verhalten regelt
die neue Straßenverkehrsordnung. Foto: HUK-COBURG Kinder ab 7 Jahren können grundsätzlich für ihr Handeln verantwortlich gemacht werden, so sieht es der Gesetzgeber. Im Straßenverkehr, das heißt, bei Unfällen mit Kraftfahrzeugen, liegt die Altersgrenze bei 10 Jahren. Jedoch entscheiden die Gerichte nicht allein nach den Alter, ob ein Kind als Verursacher tatsächlich für einen Unfall und seine entstandenen Folgen einstehen muss. Hier zählt auch die Einsichtsfähigkeit des Kindes, ob es also in der Lage ist, die eigene Verantwortung und die Konsequenzen seines Handelns richtig einzuschätzen. In diesem Fall muss auch das Kind sämtliche Haftpflichtansprüche seines Opfers begleichen, ebenfalls dann, wenn es sein eigenes Geld verdient. Privathaftpflichtversicherung der HUK-Coburg Eltern könnten in die Pflicht genommen werden, wenn sie ihre Aufsichtspflicht über das minderjährige Kind verletzt haben.
Auch an die eigene Sicherheit denkenInliner und Skateboarder sollten nicht nur an andere, sondern natürlich auch an sich denken. Die korrekte Schutzausrüstung verhindert viele Verletzungen und schwerere Unfallfolgen deutlich. Pflicht sind daher:
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