|  | | | | | | Branchennews | News - Branchennews | | Mittwoch, den 17. Dezember 2008 um 14:08 Uhr | Gesetzliche Unfallversicherung: Das ändert sich im kommenden Jahr - Meldeverfahren, Insolvenzgeldumlage, Altlastausgleich und Versicherung im Ehrenamt von Reform der Unfallversicherung betroffen
Berlin (ots) - Das Jahr 2009 bringt eine Reihe von Veränderungen in der gesetzlichen Unfallversicherung. Darauf weisen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen zum Jahreswechsel hin. So müssen Arbeitgeber ab kommendem Jahr für jeden einzelnen Angestellten Daten zur gesetzlichen Unfallversicherung melden. Bisher genügte eine Entgeltmeldung für das gesamte Unternehmen. Beiträge für das Insolvenzgeld sind ab kommendem Jahr an die Einzugstellen der Krankenkassen zu zahlen. In der gewerblichen Wirtschaft werden zudem die Altlasten der Berufsgenossenschaften neu verteilt. Je nach Branche müssen sich Arbeitgeber auf eine Ent- oder Belastung einstellen. Parteien können ihre ehrenamtlich tätigen Vorstände gegen Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten im Ehrenamt versichern. Hintergrund der Veränderungen ist das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung (UVMG), das der Bundestag im vergangenen Sommer verabschiedet hat.
Das UVMG enthält unter anderem folgende Regelungen:
Meldeverfahren
Bisher meldet der Arbeitgeber seiner Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse einmal im Jahr die Gesamtzahl der Beschäftigen, der geleisteten Arbeitsstunden, die Lohnsumme und deren Verteilung auf die Gefahrtarifstellen. Die Unfallversicherung errechnet aus diesem so genannten Lohn- oder Entgeltnachweis den Beitrag für das zurückliegende Jahr. Ab kommendem Jahr müssen Arbeitgeber Daten zur gesetzlichen Unfallversicherung an die Einzugsstellen der Krankenkassen melden. Dazu müssen sie das so genannte Datenerfassungs-und-Übermittlungsverfahren (DEÜV) nutzen, mit dem sie schon heute Daten zur gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung melden. Statt einer Meldung für das gesamte Unternehmen ist zukünftig also auch in der gesetzlichen Unfallversicherung eine Einzelmeldung pro Beschäftigten notwendig. Wichtig: Arbeitgeber sollten möglichst Lohnbuchhaltungssoftware erwerben, die den entsprechenden Datenbaustein bereits enthält. Für eine Übergangszeit kommen zudem beide Verfahren zum Einsatz. Der Lohnnachweis entfällt erst ab 2012. Hintergrund dieser Änderung ist der Übergang der Betriebsprüfung von der Unfall- auf die Rentenversicherung. "Die gesetzliche Unfallversicherung hat diese Neuregelungen von Beginn an strikt abgelehnt", sagt Dr. Joachim Breuer, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. "Wir befürchten, dass der Aufwand an Bürokratie zunimmt."
Insolvenzgeld
Bisher zogen die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen den Beitrag zum Insolvenzgeld für die Bundesagentur für Arbeit ein, die das Insolvenzgeld ausbezahlt. Ab Januar 2009 muss der Arbeitgeber den Beitrag zum Insolvenzgeld monatlich an die Einzugstellen der gesetzlichen Krankenkassen überweisen.
Verteilung der Altlasten
Beginnend mit der Umlage für 2008 wird der bisherige Altlastausgleich der gewerblichen Berufsgenossenschaften schrittweise auf die neue Lastenverteilung umgestellt. Danach trägt zunächst jede Berufsgenossenschaft Belastungen in einer Höhe, die dem aktuellen Unfall- und Erkrankungsgeschehen in den von ihr versicherten Unternehmen entsprechen. Belastungen, die darüber hinausgehen, werden von der Solidargemeinschaft aller Berufsgenossenschaften getragen. Ziel dieser Neuregelung ist also nicht, Branchen mit hohen Risiken pauschal zu entlasten, sondern gezielt solche Belastungsunterschiede auszugleichen, die durch den Strukturwandel bedingt sind. Unternehmen des produzierenden Gewerbes können aufgrund dieser Umstellung mittelfristig mit einer Entlastung rechnen, während Dienstleistungsunternehmen sich auf leicht steigende Beiträge einstellen müssen. Die Zusatzbelastung wird jedoch nach Einschätzung von Experten nur in seltenen Fällen mehr als 0,2 Prozent der Lohnsumme erreichen. Durch eine Freibetragsregelung werden kleine und mittlere Unternehmen bei der Verteilung der Solidarlast begünstigt. Gemeinnützige Unternehmen sind von der Lastenverteilung ausgenommen.
Unfallversicherung im Ehrenamt
Seit 2005 haben Vereine die Möglichkeit, ihre ehrenamtlich tätigen Funktionäre freiwillig in der gesetzlichen Unfallversicherung gegen Unfälle zu versichern. Diese Möglichkeit steht nun auch den politischen Parteien offen. Zuständiger Versicherungsträger ist die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft ( www.vbg.de ) in Hamburg.
| | | News - Branchennews | | Dienstag, den 16. Dezember 2008 um 18:16 Uhr | Kindergelderhöhung sinnvoll nutzen:
Alles andere als Kinderkram
Köln, 16. Dezember 2008. Mit Anfang des Jahres 2009 zahlt "Vater Staat" mehr Kindergeld: pro Monat zusätzlich 10 Euro fürs erste und zweite Kind, 16 Euro für jedes weitere. Dieses Plus in der Familienkasse ist alles andere als Kinderkram - weil es für den Nachwuchs äußerst wichtig werden kann. Vorausgesetzt, man nutzt die zusätzliche Zahlung wirklich zum unmittelbaren Wohl und Nutzen des Kindes.
So kann man bereits mit nur einem kleinen Teil der Erhöhung das wohl gefährlichste Sicherheitsrisiko im Kinderalltag schließen: den lückenhaften Unfallschutz.
Vielen Eltern ist nicht bewusst, dass die gesetzliche Unfallversicherung für ihr Kind nur im Kindergarten und in der Schule sowie auf dem unmittelbaren Hin- und Rückweg gilt. Außerhalb dieser Zeiten besteht keinerlei Versicherungsschutz. Nicht in der Freizeit und zuhause, nicht an Wochenenden und Feiertagen, nicht in den Ferien, nicht auf Reisen. Babys und kleinere Kinder, die nicht oder noch nicht den Kindergarten besuchen, sind sogar rund um die Uhr völlig schutzlos.
Doch statistisch ereignen sich 80 Prozent aller jährlich rund zwei Millionen Kinderunfälle genau in diesen von der gesetzlichen Unfallversicherung nicht erfassten Zeiten. Hier lauert also ein enormes Risiko.
Verantwortungsvolle Eltern können diese große Sicherheitslücke zum Glück - auch dank der aktuellen Kindergelderhöhung - mühelos schließen: durch den Abschluss einer privaten Kinderunfallversicherung.
Sie kostet meist nur wenige Euro Beitrag und bietet dafür eine Rund-um-die-Uhr-Gültigkeit an 365 Tagen im Jahr und weltweit. So erhält man beim günstigen Direktversicherer EUROPA für ein Kind unabhängig vom Alter bis zur Volljährigkeit bereits ab einem Monatsbeitrag von lediglich 3,33 Euro lückenlosen Schutz. Grundsätzlich sind bei diesem Anbieter auch Leistungen beitragsfrei mitversichert, die es in der gesetzlichen Unfallversicherung gar nicht gibt, etwa Kosten für kosmetische Operationen oder Kurkostenbeihilfe.
Noch ein Tipp für die richtige Entscheidung: Bei der privaten Unfallversicherung für Kinder sollte unbedingt geprüft werden, ob auch die Folgekosten von Zeckenbissen beitragsfrei mitversichert sind. Bislang ist das die ganz große Ausnahme. Perfekt ist es, wenn sogar die finanziellen Folgen von Impfschäden übernommen werden.
Übrigens zahlt eine private Unfallversicherung auch dann, wenn parallel bereits die gesetzliche leistet.
Mit der aktuellen Kindergelderhöhung können und sollten sich eigentlich alle Eltern den wirklich notwendigen privaten Unfallversicherungsschutz für ihren Nachwuchs leisten. Alles andere wäre Kinderkram.
| | News - Branchennews | | Dienstag, den 16. Dezember 2008 um 17:14 Uhr | Mit AXA jetzt auch für das Eigenheim riestern
Riester-Förderung jetzt auch für Finanzierung und Entschuldung der eigenen vier Wände einsetzbar / "Wohnriester" in alle aktuellen Riester-Angebote des AXA Konzerns integriert Ab sofort können Kunden mit einem geförderten Riester-Renten-Vertrag von AXA ihr gefördertes Guthaben bis zu 75 Prozent oder vollständig entnehmen und als Eigenkapital für selbst genutzte Immobilien einsetzen. Gleiches gilt für Kunden mit Riester-Verträgen der zum Konzern gehörenden Lebensversicherer DBV Lebensversicherung und Deutsche Ärzteversicherung.
Grundlage des so genannten "Wohnriester" ist das Eigenheim-Rentengesetz. Rückwirkend zum 1. Januar 2008 fördert der Staat hierüber auch das mietfreie Wohnen als Bestandteil der Altersvorsorge, indem er die bisherige Riester-Förderung erweiterte. Die Riester-Rente - eine der anerkannt sichersten Vorsorgeformen - ist damit flexibler geworden.
Flexible Rückzahlungsoptionen Die Rückzahlungsmöglichkeiten nach einer Entnahme hat der Gesetzgeber geändert: Kunden haben nun die Wahl, ob sie das entnommene Kapital zurückzahlen oder nicht. Auch Zeitpunkt, Zahlweise und Umfang der Rückzahlung sind nicht mehr gesetzlich vorgegeben. Damit werden die bislang recht starren Regeln durch kundenfreundlichere Optionen ersetzt.
Unveränderte Riester-Bedingungen Wie bei der bisherigen Riester-Rente zahlt der Staat jedem Alleinstehenden eine Zulage von 154 Euro jährlich, Verheiratete erhalten das Doppelte. Für jedes Kind kommt eine Kinderzulage von 185 Euro hinzu, für seit dem 1. Januar 2008 geborene Kinder sind es sogar 300 Euro pro Jahr. Die Förderung wird voll ausgeschöpft, wenn Zulagen plus Eigenzahlungen mindestens vier Prozent des Vorjahres-Bruttoeinkommens ausmachen. Für Berufseinsteiger, die nicht älter sind als 25 Jahre, gibt es seit diesem Jahr zudem noch einen Berufseinsteiger-Bonus von einmalig bis zu 200 Euro. | | News - Branchennews | | Dienstag, den 16. Dezember 2008 um 10:42 Uhr | Sicher abgeschnallt: Ski und Snowboard vor Diebstahl schützenNach der fröhlichen Einkehr kommt manchmal die böse Überraschung: Die Skier vor der Almhütte sind weg! Sie wiederzubekommen, ist eher unwahrscheinlich. Mit einigen Tricks kann man den Langfingern das Geschäft schwer machen und mit einer Reisegepäckversicherung das finanzielle Risiko reduzieren.Allianz Deutschland AG München, 15.12.2008 Im Jahr 2007 wurden im Skifahrerland Österreich laut polizeilicher Kriminalstatistik über 4.000 Skier und 660 Snowboards als gestohlen gemeldet. Im Jahr zuvor waren es noch über 5.700 Skier und mehr als 800 Snowboards. Die Aufklärungsquote ist gering. Gut abgesichert gegen den finanziellen Schaden ist man mit einer privaten Reisegepäckversicherung. "Allerdings genießt man nur dann vollen Versicherungsschutz, wenn man auf seine Skier aufpasst", betont Allianz Fachmann Manfred Wadenstorfer. Auf jeden Fall lohnt sich ein Blick in die Versicherungsbedingungen – auch wenn es um den finanziellen Ersatz geht. Die Allianz beispielsweise ersetzt ihren Kunden die Skier nicht nur zum Zeitwert, sondern zahlt schon seit 2004 den Neupreis ihrer gestohlenen Skier oder Snowboards. Voraussetzung ist natürlich, dass man die Marke und optimalerweise sogar die Seriennummer seiner Skier kennt. Tipps gegen Diebstahl Vor Skihütten kann man die Bretter so abstellen, dass man Sie im Auge behält (insbesondere von der Terrasse aus) oder die Skier werden nicht direkt nebeneinander, sondern einzeln ein paar Meter auseinander gestellt. Sofern vorhanden, können auch abschließbare Skiständer/Schränke genutzt werden. Wer seine Skier im Hotel abschnallt, sollte darauf achten, dass der Skikeller versperrt ist. Auch auf Parkplätzen wird den Tätern der Diebstahl oft durch ungesicherte Autodachträger leicht gemacht. "Wer hier grob fahrlässig handelt, muss teilweise mit Einschränkungen in der Gelderstattung rechnen", so Wadenstorfer. Mit einer Dachgepäckbox, die nicht vom Fahrzeug abgeschraubt werden kann und fest umschlossen und abgeschlossen ist, hat man gut vorgesorgt. | | News - Branchennews | | Dienstag, den 16. Dezember 2008 um 10:33 Uhr | Finanztest Jahrbuch 2009
Über 90 Tests und Reports aus 2008
Seit Beginn der Finanzkrise fragen sich Fondsbesitzer, ob ihre Fonds weiter fallen, Sparer, ob ihr Geld bei der Bank noch sicher ist und viele Arbeitnehmer bangen um ihre Altersvorsorge. Der Blick in das neue Finanztest Jahrbuch für 2009 kann viele Verbraucher beruhigen. Es legt dar, welche Geldanlagen sicher sind und gibt viele Tipps, wie Anleger chancenreiche und sichere Anlagen richtig mischen. Auch wer schon Geld verloren hat, bekommt Hinweise darauf, wann und wie er seinen Bankberater wegen Falschberatung zur Verantwortung ziehen kann.
Über 90 Tests und Reports aus den Finanztest-Ausgaben des Jahres 2008 geben außerdem Tipps zur Abgeltungssteuer, Empfehlungen zu preisgünstigen Zahnzusatz-, Kfz-, Haftpflicht- oder Reiseversicherungen, zur Steuererklärung oder zur Baufinanzierung.
Das Jahrbuch gibt außerdem Hinweise darauf, wo es Gratis-Girokonten ohne Bedingungen gibt, wie man sich lebenslänglich eine sichere Extra-Rente sichert oder welche Kredite und Zulagen der Staat für Modernisierungen und Energiesparmaßnahmen für Eigenheimbesitzer bereithält. Darüber hinaus gibt es Tipps zur Steuererklärung, Wahl der Krankenkasse oder zur Online-Rechtsberatung. | |
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