2618 (1 Bewertung, Durchschnitt 4.00 von 5) | News - Branchennews | | Donnerstag, den 02. September 2010 um 13:41 Uhr | Das ändert sich in der Kfz-VersicherungDie Beiträge in der Autoversicherung richten sich unter anderem nach dem Fahrzeugtyp. Dazu werden die verschiedenen Fahrzeugtypen in Typklassen eingeteilt, die vom Branchenverband GDV alljährlich zum 1. Oktober aktualisiert werden. Die Schadenhäufigkeiten werden dabei sowohl für die Kraftfahrzeughaftpflicht als auch für die Fahrzeugversicherung (Voll- und Teilkasko) gesondert ermittelt und im Typklassenverzeichnis dokumentiert. Bei der diesjährigen Aktualisierung ändert sich die Klassifizierung etwa für jedes dritte Fahrzeug. | |
2615 (3 Bewertungen, Durchschnitt 4.67 von 5) | News - Branchennews | | Donnerstag, den 05. August 2010 um 10:01 Uhr | Aktuelles Urteil zur Kfz-HaftpflichtversicherungSollten Haftpflichtansprüche vom Versicherer nach einem Autounfall nicht sofort reguliert werden, müssen sich Geschädigte mindestens vier Wochen in Geduld üben. Dies geht aus einem Urteil des OLG Stuttgart vom 26. April 2010 (AZ.:3 W 15/10) hervor. Verzögerungen bis zu vier Wochen seien für den Anspruchsteller zwar ärgerlich, zu beanstanden sind diese jedoch nicht. | 2613 (2 Bewertungen, Durchschnitt 5.00 von 5) | News - Branchennews | | Mittwoch, den 04. August 2010 um 10:47 Uhr | Was Ineas- und LadyCar-Kunden nun tun solltenEine Frechheit sei es, was die Autoversicherer Ineas und LadyCar treiben. Sie führten ihre Klienten in die Irre, indem sie versuchten, Kunden zu halten, obwohl der Konzern unter Zwangsverwaltung stehe und längst zahlungsunfähig sei. Auf ihrer Internetseite behaupten die Versicherer, dass Versicherungsverträge in Kraft blieben und Prämien weiter bezahlt werden müssten. „Eine Frechheit“, so Hajo Köster vom Bund der Versicherten (BdV), der den Versicherten ein Sonderkündigungsrecht zuspricht. | 2612 (1 Bewertung, Durchschnitt 4.00 von 5) | News - Branchennews | | Dienstag, den 03. August 2010 um 09:40 Uhr | Pro und Contra LebensversicherungenÜber kaum ein anderes Thema zur Altersvorsorge wird so kontrovers gestritten wie über die Lebensversicherungen. Die Verbraucherzentrale Hamburg beispielsweise rät dringend davor ab, eine abzuschließen: „Schließen Sie keine Kapitallebens- oder private Rentenversicherung ab. Sie gehören zu den schlechtesten Produkten für die Altersvorsorge. Millionen Verbraucher haben damit schon Milliarden von Euro verloren.“ Der Verband der Versicherer (GDV) entgegnet immer wieder: „Nach wie vor ist die Lebensversicherung am besten für die ergänzende Altersvorsorge geeignet, denn kein anderes Produkt verfügt über eine vergleichbare Kombination von langfristig attraktiver Rendite und Risikoabsicherung mit niedrigen Kosten.“ | | News - Branchennews | | Mittwoch, den 28. Juli 2010 um 09:48 Uhr | Aktuelles Urteil zur vorzeitigen Kündigung von Lebens- und RentenversicherungenNachdem das OLG Hamburg mehrere Vertragsklauseln zur vorzeitigen Kündigung von Kapitallebens- und Rentenpolicen für ungültig erklärte (Aktenzeichen: 9U 236/09, 9U 235/09, 9U233/09, 9U 20/10), haben nun einige Millionen Kunden, die ihre Lebens- bzw. Rentenversicherungen vorzeitig gekündigt haben, einen Anspruch auf Nachzahlungen von durchschnittlich 500 Euro. Das Urteil geht aus einer Klage der Hamburger Verbraucherzentrale gegen vier Versicherungsunternehmen hervor. Etwa 24 Millionen Kunden steht nach Angaben der Verbraucherschützer der Anspruch auf Nachzahlung zu, vorausgesetzt sie haben eine der oben genannten Versicherung zwischen Herbst 2001 und 2007 abgeschlossen und dann später gekündigt. Die vom OLG beanstandeten Klauseln würden von fast allen Lebensversicherungsgesellschaften verwendet, das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. | |
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