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Private Unfallversicherung
Wer braucht eine Unfallversicherung?
Unfallversicherungen sind insbesondere wichtig, um Einkommensausfälle durch Invalidität auszugleichen, beziehungsweise auch um bei schwerer körperlicher Behinderung Kosten für beispielsweise einen Rollstuhl oder Wohnungsumbauten abzudecken. Darüber hinaus sind Unfallversicherungen für Personen wichtig, die keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können, wie Erwerbstätige mit Vorerkrankungen, Kinder oder Rentner.
Wie ist der Begriff des Unfalls definiert?
In den "Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen" (AUB) wird ein Unfall wie folgt beschrieben:
"Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet."
Demnach sind zwei Anforderungen an ein Ereignis zu stellen, um als Unfall zu gelten.
- Zum einen muss das Ereignis plötzlich eintreten, und zwar so, dass Sie der schädigenden Wirkung weder ausweichen noch wirksam begegnen können. Damit werden in der Unfallversicherung solche Ereignisse ausgegrenzt, deren schädigenden Wirkungen erst allmählich eintreten. Werden Sie als Fußgänger von einem Pkw erfasst, ist das plötzliche Ereignis gegeben. Arbeiten Sie aber beispielsweise mit gesundheitsgefährdenden Stoffen und atmen diese über längere Zeit ein, tritt die schädigende Wirkung nicht plötzlich ein, sodass dieses Ereignis nicht über die Unfallversicherung gedeckt ist.
- Die zweite Anforderung ist, dass das Ereignis von außen auf den Körper einwirken muss. Unter den Unfallbegriff fallen damit beispielsweise Verletzungen durch herabfallende Gegenstände, Zusammenstöße im Verkehr oder der Sturz beim Laufen. Des Weiteren das Einatmen giftiger Gase oder der Tod durch Ertrinken. Auch Unfälle durch Stürme, Blitz oder Hagel sowie Unfälle durch Elektrizität sind versichert. Beruht das Ereignis jedoch auf inneren organischen Vorgängen, wie beispielsweise dem Sturz nach einem Kreislaufversagen, liegt kein Unfall vor.
Erweitert wird der Unfallbegriff auf Ereignisse, bei denen durch "erhöhte" Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden. Nicht versichert sind jedoch auf Verschleiß beruhende Bandscheiben- oder Meniskusschäden, auch wenn diese durch eine erhöhte Kraftanstrengung verursacht wurden.
Unter den Versicherungsschutz fällt jede Gesundheitsschädigung infolge eines Unfalls, sofern dieser unfreiwillig eingetreten ist. Den Beweis einer freiwilligen Gesundheitsschädigung beispielsweise durch Selbstverstümmelung muss Ihr Versicherer führen. Auch wenn Ihr Versicherer die Leistung kürzen will, weil er glaubt, dass eine Krankheit das Unfallereignis ausgelöst hat, muss er dieses beweisen. Ansonsten wird bis zum Beweis des Gegenteils von der Unfreiwilligkeit der Gesundheitsschädigung ausgegangen.
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