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Wohngebäudeversicherung

Wer braucht eine Wohngebäudeversicherung?

Wenn Sie ein Haus besitzen, ist eine Wohngebäudeversicherung unabdingbar. Meist wird diese bei der ersten Finanzierung bereits von Ihrem Geldinstitut verlangt.

Was ist versichert?

Vertragsgrundlage für die Wohngebäudeversicherung sind die VGB (Verbundene Gebäudeversicherungs-Bedingungen). Das Jahr, in dem die AVB aufgelegt wurden, ist an der Zahl hinter der Abkürzung abzulesen. So existieren beispielsweise die VGB 96 oder VGB 2000. Die Bezeichnung "Verbundene"-Bedingungen bringt zum Ausdruck, dass mehrere Gefahrengruppen in der Wohngebäudeversicherung zusammengefasst sind, nämlich:

  • Brand / Blitzschlag / Explosion / Implosion / Flugkörper
     
  • Leistungswasser / Rohrbruch / Frost
     
  • Sturm / Hagel

 

Die VGB bieten demnach eine Grunddeckung für typische Gefahren, die durch Klauseln auf andere Risiken erweitert werden können. Die VGB sind auch auf Gebäude anwendbar, die sowohl Wohnzwecken als auch gewerblich genutzt werden. Voraussetzung ist jedoch, dass der Anteil der Wohnfläche nicht geringer als 50% ist.

Versichert sind das Gebäude, seine Bestandteile sowie Zubehör, so weit es zu Wohnzwecken bzw. zur Instandhaltung genutzt wird. In den VGB sind die versicherten Gebäudebestandteile im Einzelnen nicht beschrieben. Es sind dies jedoch wesentliche Bauteile, die vom Gebäude nicht getrennt werden können. Als Beispiele für Gebäudebestandteile können aufgeführt werden: Türen, Fenster, Balkone, Tapeten und Antennenanlagen. Zubehör muss sich im Gebäude befinden oder außen an dem Gebäude angebracht sein. Zum mitversicherten Zubehör zählen beispielsweise Werkzeuge, Pflanzkübel am Balkongeländer oder die Heizölvorräte im Kellertank. Der Heizölvorrat in einem außen liegenden Erdtank wäre nicht versichert. Auch gewerblich genutztes Gebäudezubehör, beispielsweise eine Leuchtreklame, ist ausgeschlossen. Gegen besondere Vereinbarung und Beitragszuschlag ist jedoch auch weiteres Zubehör versicherbar. So etwa gewerblich genutztes Zubehör, Zäune, Hundehütten oder unbedeutende Nebengebäude (Geräteschuppen, etc.).

Von einem Mieter auf eigene Kosten in das Gebäude eingefügte Sachen sind ebenfalls ausgeschlossen. Diese sind über eine vom Mieter abzuschließende Hausratversicherung zu versichern. Hierzu zählen beispielsweise eine vom Mieter installierte Satellitenanlage oder Massivholztüren, die gegen einfache Türen ausgetauscht wurden.

Tipp Mit der Wohngebäudeversicherung kann für im Bau befindliche Gebäude eine Rohbauversicherung gegen Brand, Blitzschlag und Explosion vereinbart werden. Diese bietet Schutz vom Baubeginn bis zur Bezugsfertigkeit. Versichert sind der Rohbau sowie auf dem Grundstück befindliche Baustoffe und -teile. Die Rohbauversicherung wird je nach Versicherer 6 bis 12 Monate beitragsfrei gewährt, bis diese bei Bezugsfertigkeit in die reguläre Wohngebäudeversicherung übergeht.