| Glasversicherung |
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| Freitag, den 26. September 2008 um 15:07 Uhr |
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Seite 1 von 5 GlasversicherungWer braucht eine Glasversicherung
Was ist versichert?Die Haushalt-Glasversicherung als rechtlich selbstständiger Vertrag wird in der Regel mit einer Wohngebäudeversicherung oder Hausratversicherung abgeschlossen. Vertragsgrundlage sind die AGIB (Allgemeine Bedingungen für die Glasversicherung). Das Jahr, in dem die AVB aufgelegt wurden, ist an der Zahl hinter der Abkürzung abzulesen, beispielsweise die AGIB 94. Der Versicherer haftet hier für Schäden an fertig eingesetzten Scheiben, die durch Zerbrechen (Glasbruch) entstehen. Der Versicherungsschutz umfasst nicht die Beschädigung durch Schrammen oder Ähnliches. Versicherte Gegenstände sind:
Bis zur Entschädigungsgrenze von 300 Euro sind je Schadensfall mitversichert:
Zudem ist das Risiko handwerklicher Arbeiten beispielsweise durch An- oder Umbauten, Auf- oder Abbau von Gerüsten gedeckt. Eine Erhöhung der Entschädigungsgrenze ist gegen Mehrbeitrag möglich und muss zusätzlich erklärt werden.
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Eine Glasversicherung ist meist unnötig, da der Bruch einer Scheibe nicht den finanziellen Ruin zur Folge hat. Wenn Sie dennoch eine Glasversicherung abschließen möchten, informieren Sie sich über günstige Angebote, die in der Regel von Gesellschaften angeboten werden, die auch günstige Hausratversicherungen anbieten.