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Betriebliche Altersversorgung: Zillmerung dürfte fallen - Haftungsrisiko überschaubar Drucken E-Mail
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News - Pressespiegel
Montag, den 23. März 2009 um 11:29 Uhr

Betriebliche Altersversorgung: Zillmerung dürfte fallen - Haftungsrisiko überschaubar (Versicherungsmagazin)

Früher oder später dürfte das Bundesarbeitsgericht (BAG) die Zillmerung bei der betrieblichen Altersversorgung (bAV) als unzulässig qualifizieren. Schon das Landesarbeitsgericht München hatte so entschieden (Az: 4 Sa 1152/06). Eine Revision beim BAG war Anfang 2009 kurzfristig zurückgezogen worden. Eine neue Chance über die Zillmerung zu urteilen, erhält der dritte BAG-Senat schon im September, wenn ein Fall des Landesarbeitsgericht (LAG) Köln (Az: 7 Sa 454/08) entschieden wird ...

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