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Lebensversicherung: Prämien als Betriebsausgaben beim Fiskus geltend Drucken E-Mail
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News - Pressespiegel
Montag, den 16. März 2009 um 10:59 Uhr

Lebensversicherung: Prämien als Betriebsausgaben beim Fiskus geltend machen (Anwalt.de)

Rechtsgebiete: Steuerrecht, Versicherungsrecht
Personengesellschaften können unter bestimmten Voraussetzungen Prämien für eine Lebensversicherung als Betriebsausgaben geltend machen, wenn die Lebenspolice zur Sicherung eines Darlehens der Personengesellschaft dient. Das ergibt sich aus einem kürzlich veröffentlichten Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg (Az.: 8 K 57/04) ...

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