| Kein Rechtsschutz für Enkelkinder |
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| News - Pressespiegel |
| Donnerstag, den 12. März 2009 um 09:50 Uhr |
Kein Rechtsschutz für Enkelkinder (Haufe)Wenn in Versicherungsbedingungen von Kindern als mitversicherten Personen die Rede ist, sind Enkelkinder nicht gemeint. Im Rahmen der Rechtsschutzversicherung können innerhalb des Leistungspaketes „Personen-, Familien- und Verkehrs-Rechtsschutz mit Vertrags-Rechtsschutz“ auch minderjährige Kinder mitversichert werden. Unter bestimmten Voraussetzungen auch volljährige Kinder des Versicherungsnehmers ... |
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