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Kein Rechtsschutz für Enkelkinder Drucken E-Mail
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News - Pressespiegel
Donnerstag, den 12. März 2009 um 09:50 Uhr

Kein Rechtsschutz für Enkelkinder (Haufe)

Wenn in Versicherungsbedingungen von Kindern als mitversicherten Personen die Rede ist, sind Enkelkinder nicht gemeint. Im Rahmen der Rechtsschutzversicherung können innerhalb des Leistungspaketes „Personen-, Familien- und Verkehrs-Rechtsschutz mit Vertrags-Rechtsschutz“ auch minderjährige Kinder mitversichert werden. Unter bestimmten Voraussetzungen auch volljährige Kinder des Versicherungsnehmers ...

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