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News - Pressespiegel
Montag, den 09. März 2009 um 11:40 Uhr

Ohne Stehlgutliste, kein Geld vom Versicherer (Versicherungsmagazin)

Ein Versicherer verweigerte seine Leistung, da der Versicherungsnehmer es versäumt hatte, eine Stehlgutliste nach dem Einbruch bei der Polizei einzureichen. Der Kunde verklagte daraufhin die Gesellschaft mit der Begründung, dass Kaufbelege nicht schnell genug auffindbar waren und eine Stehlgutliste auch nicht mehr Erfolg bei der Fahndung versprechen würde ...

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