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News - Pressespiegel
Montag, den 09. März 2009 um 11:38 Uhr

Auch Fahrtraining ist versichert (Anwalt.de)

Rechtsgebiete: Verkehrsrecht, Versicherungsrecht
Die Autohaftpflicht muss grundsätzlich auch bei Unfällen während eines Fahrtrainings einspringen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) in Karlsruhe in einem Urteil vom 21.10.2008 entschieden (Az:10 U 36/08). Ein Haftungsausschluss für Autorennen, der in den allgemeinen Versicherungsbedingungen vorgesehen ist, gilt nicht für Veranstaltungen, bei denen es um die Verbesserung des fahrerischen Könnens geht ...

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