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Vertragsrecht: Kein Geld für psychische Reaktion auf einen Unfall und dessen Folgen Drucken E-Mail
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News - Pressespiegel
Mittwoch, den 04. März 2009 um 08:57 Uhr

Vertragsrecht: Kein Geld für psychische Reaktion auf einen Unfall und dessen Folgen (Versicherungsmagazin)

Vom Versicherungsschutz-Ausschluss "psychische Reaktionen" werden alle Gesundheitsschäden erfasst, die nicht nachweisbar direkt mit dem Unfall in Zusammenhang stehen oder durch krankhafte Störungen zu erklären sind. Dieser Ausschluss greift nach Ansicht des Oberlandesgerichts Jena auch bei psychischer Fehlverarbeitung infolge einer unfallbedingten Gesundheitsschädigung ...

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