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News - Pressespiegel
Mittwoch, den 04. März 2009 um 08:53 Uhr

Schuldeingeständnis und Verkehrsunfall (Anwalt.de)

Rechtsgebiet: Verkehrsrecht
Allgemein hin herrscht in der Bevölkerung weitestgehend die Meinung vor, dass man am Unfallort bei einem Verkehrsunfall als Verursacher niemals sinngemäß äußern sollte: „Das tut mir leid. Ich bin schuld. Meine Versicherung zahlt den schaden." Meist „freut" sich dann der geschädigte Unfallgegner, weil eine solche Äußerung als Schuldeingeständnis gewertet wird. Auch die KfZ-Versicherungen teilen ihren Versicherungsnehmern regelmäßig mit, dass sie im Fall der Verwicklung in einen Verkehrsunfall solche Äußerungen nicht machen sollten ...

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