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BGH: In Ausnahmefällen ist der Versicherungsmakler Vertreter des Versicherers Drucken E-Mail
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News - Pressespiegel
Montag, den 02. März 2009 um 10:35 Uhr

BGH: In Ausnahmefällen ist der Versicherungsmakler Vertreter des Versicherers (Versicherungsmagazin)

Grundsätzlich ist der Versicherungsmakler treuhänderischer Sachwalter für den Versicherungsnehmer. Jedoch gibt es auch Ausnahmen von dieser Regel: So betrachtete der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Fall den Makler als Vertreter des Versicherers ...

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