| BGH: In Ausnahmefällen ist der Versicherungsmakler Vertreter des Versicherers |
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| News - Pressespiegel |
| Montag, den 02. März 2009 um 10:35 Uhr |
BGH: In Ausnahmefällen ist der Versicherungsmakler Vertreter des Versicherers (Versicherungsmagazin)Grundsätzlich ist der Versicherungsmakler treuhänderischer Sachwalter für den Versicherungsnehmer. Jedoch gibt es auch Ausnahmen von dieser Regel: So betrachtete der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Fall den Makler als Vertreter des Versicherers ... |
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