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Montag, den 02. März 2009 um 10:32 Uhr |
Versicherungsrecht - grundsätzliche Fragen und Antworten (Anwalt.de)
Rechtsgebiete: Versicherungsrecht, Verkehrsrecht Im Versicherungsrecht hat es durch die Einführung des neuen Versicherungsvertragsgesetzes (kurz VVG) einige Änderungen gegeben. Das VVG gilt ab dem 01.01.2009 für alle Alt- und Neuverträge (für Neuverträge bereits ab dem 01.01.2008). Im Rahmen der Änderungen des Versicherungsvertragsgesetzes sind die gesetzlichen Normierungen, die Verbraucher schützen sollen, erheblich erweitert worden ...
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