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News - Pressespiegel
Sonntag, den 01. März 2009 um 09:22 Uhr

Richter fordern die Offenlegung der Provision (FAZ)

Gebühren sind der wunde Punkt sämtlicher Geldgeschäfte. Die Kunden möchten die Kosten minimieren, und die Verkäufer wollen ihren Verdienst maximieren. Das führt zu Interessenkonflikten, die nicht lösbar sind. Daran haben die Bemühungen der Finanzaufsicht nichts geändert, und daran werden auch die Gerichte, die in den letzten Wochen viel Öl ins Feuer gegossen haben, mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht viel ändern. Versicherungen müssen seit dem 1. Juli 2008 die Provisionen der Vertreter offenlegen, und der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 20. Januar 2009 die Commerzbank zu Schadensersatz verurteilt, weil sie einem Anleger nicht gesagt hat, dass sie für die Vermittlung eines Filmfonds eine Provision von mindestens 8 Prozent der Anlagesumme erhalten hat ...

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