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Tierhalterhaftung - Rechtsgebiet: Recht rund ums Tier Drucken E-Mail
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News - Pressespiegel
Donnerstag, den 26. Februar 2009 um 11:23 Uhr

Tierhalterhaftung: Recht rund ums Tier (Anwalt.de)

Nach § 833 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) haftet der Tierhalter grundsätzlich für jeden Schaden, den sein Tier verursacht, beziehungsweise mit verursacht hat. Dies gilt sowohl für Personenschäden, als auch für Sachschäden. Tierhalter ist, wer die Bestimmungsmacht über das Tier übernimmt, für die Kosten des Tieres aufkommt und den allgemeinen Wert und Nutzen des Tieres für sich in Anspruch nimmt ...

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