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Versicherer müssen Archiv nicht auf mögliche Falschangaben in einer Schadensanzeige überprüfen Drucken E-Mail
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News - Pressespiegel
Mittwoch, den 25. Februar 2009 um 10:43 Uhr

Versicherer müssen Archiv nicht auf mögliche Falschangaben in einer Schadensanzeige überprüfen (Versicherungsmagazin)

Macht der Versicherungsnehmer in der Schadensanzeige fehlerhafte Angaben, so kann er sich nicht darauf berufen, dass der Versicherer hiervon eventuell gewusst hat. Das gilt auch, wenn die Gesellschaft bei einem früheren Schaden bereits gezahlt hatte ...

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