| Wenn der Versicherte ohne Einverständnis den Schaden bezahlt |
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| News - Pressespiegel |
| Freitag, den 20. Februar 2009 um 10:42 Uhr |
Wenn der Versicherte ohne Einverständnis den Schaden bezahlt (Versicherungsmagazin)Nach einem Haftpflichtschaden ist es dem Versicherungsnehmer nicht erlaubt, ein Schuldanerkenntnis abzugeben oder den Schaden ohne Einverständnis des Versicherers zu begleichen ... |
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