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News - Pressespiegel
Freitag, den 20. Februar 2009 um 10:42 Uhr

Wenn der Versicherte ohne Einverständnis den Schaden bezahlt (Versicherungsmagazin)

Nach einem Haftpflichtschaden ist es dem Versicherungsnehmer nicht erlaubt, ein Schuldanerkenntnis abzugeben oder den Schaden ohne Einverständnis des Versicherers zu begleichen ...

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