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Rücktritt vom Pkw-Kaufvertrag – Wann ist ein Mangel erheblich? Drucken E-Mail
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News - Pressespiegel
Mittwoch, den 18. Februar 2009 um 09:50 Uhr

Rücktritt vom Pkw-Kaufvertrag – Wann ist ein Mangel erheblich? (BGH NJW 2009, 508) (Anwalt.de)

Rechtsgebiet: Vertragsrecht & Kaufrecht
Die Rechte eines Käufers einer Sache, die mangelhaft ist, bestimmen sich nach § 437 BGB, den sog. Gewährleistungsrechten. Nach Nr. 2 kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn die vorrangige Nachbesserung fehlgeschlagen, unmöglich oder unzumutbar ist (§ 440 BGB) und die Pflichtverletzung (sprich die nicht vertragsgemäße Leistung) erheblich ist (§ 323 Abs. 5 Satz 2 BGB) ...

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