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BGH entscheidet auf Schadensersatz bei Verschweigen der Provisionen Drucken E-Mail
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News - Pressespiegel
Montag, den 16. Februar 2009 um 10:21 Uhr

BGH entscheidet auf Schadensersatz bei Verschweigen der Provisionen – auch bei geschlossenen Fonds (Anwalt.de)

Rechtsgebiet: Bankrecht & Anlegerrecht
Nach einer kürzlich bekannt gewordenen Entscheidung des Bundesgerichtshofes (AZ: XI ZR 510/07) besteht nunmehr kein Zweifel daran, dass das Verschweigen von Provisionen bzw. deren Höhe, auch bei geschlossenen Fonds, z.B. bei Immobilien-, Windkraft-, Solar-, Schiffs-, Film- oder Medienfonds, dazu führt, dass Anleger Schadensersatzansprüche geltend machen können ...

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