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News - Pressespiegel
Dienstag, den 10. Februar 2009 um 08:49 Uhr

Die Riester-Rente gehört in die Anlage AV (Welt Online)

Riester-Sparer werden nicht nur mit staatlichen Zulagen, sondern auch mit Steuerersparnissen unterstützt. Doch beides erhalten die Anleger nur, wenn sie diese tatsächlich auch beantragen. Grundsätzlich sollte jeder Riester-Sparer den Zulagenantrag und die "Anlage AV" in der Steuererklärung ausfüllen. Die Finanzbeamten berechnen dann, ob der Steuervorteil höher ist als die Zulagen ...

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