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Mehr Rechte für Versicherte: Künftig werden auch bei grober Fahrlässigkeit Verluste anteilig ersetzt Drucken E-Mail
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News - Pressespiegel
Samstag, den 07. Februar 2009 um 11:04 Uhr

Mehr Rechte für Versicherte: Künftig werden auch bei grober Fahrlässigkeit Verluste anteilig ersetzt (Mitteldeutsche Zeitung)

eit dem 1. Januar 2009 gilt das neue Versicherungsvertragsgesetz auch für Altverträge. Versicherte bekommen mehr Rechte. So ersetzt zum Beispiel die Hausratversicherung auch bei grober Fahrlässigkeit anteilig die Verluste. Über Einzelheiten sprach Jürgen Badstübner mit Sven Kretzschmar, Versicherungsexperte bei der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt ...

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