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Kein Krankentagegeld bei Verdacht auf Berufsunfähigkeit Drucken E-Mail
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News - Pressespiegel
Montag, den 19. Januar 2009 um 13:51 Uhr

 

Aktuelle Rechtsprechung: Kein Krankentagegeld bei Verdacht auf Berufsunfähigkeit - Handelsblatt

Eine Krankentagegeld-Versicherung muss nicht mehr zahlen, wenn der Verdacht der Berufsunfähigkeit besteht.
dpa KOBLENZ. Nach dem aktuellen Urteil des OLG Koblenz ist es sogar nicht unbedingt erforderlich, dass die Berufsunfähigkeit auch ärztlich festgestellt sein muss. Vielmehr können auch bloße Indizien genügen, um die Einstellung der Zahlungen zu rechtfertigen ...

 

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