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Beleidigung: Böse Worte und ihre strafrechtlichen Folgen Drucken E-Mail
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News - Pressespiegel
Freitag, den 16. Januar 2009 um 09:35 Uhr

 

Beleidigung: Böse Worte und ihre strafrechtlichen Folgen - Anwalt.de

Rechtsgebiet: Strafrecht

Im Streit kann einem schon einmal ein böses Wort herausrutschen, das man vielleicht so gar nicht gemeint hat. Doch die Ehre des Gegenübers ist verletzt. Zurücknehmen kann man das Gesagte meist nicht mehr. Manchmal gelingt es zwar mit einer Entschuldigung die Wogen zu glätten, aber leider nicht immer. Es kann sogar dazu kommen, dass man von der Polizei kontaktiert wird, weil man wegen Beleidigung angezeigt wurde. Das Redaktionsteam von anwalt.de schildert dazu einen aktuellen Fall, den kürzlich das Bundesverfassungsgericht zu entscheiden hatte, und gibt einen Überblick, wo die Grenzen zwischen Meinungsäußerung und Beleidigung liegen ...

 

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