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Betriebliche Altersvorsorge: Gericht billigt Zillmerung bei Entgeltumwandlung Drucken E-Mail
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News - Pressespiegel
Montag, den 12. Januar 2009 um 15:09 Uhr

 

Betriebliche Altersvorsorge: Gericht billigt Zillmerung bei Entgeltumwandlung - Haufe

Der Einsatz von gezillmerten Tarifen bei der Entgeltumwandlung ist zulässig, hat das Landesarbeitsgericht Köln entschieden.

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln hat mit Urteil vom 13.8.2008 (7 Sa 454/08) das unterinstanzliche Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 27.2.2008 (2 Ca 2831/07), in dem der Einsatz von gezillmerten Tarifen bei der Entgeltumwandlung für statthaft erklärt wurde, bestätigt. Der klagende Arbeitnehmer kann allerdings noch Revision einlegen ...

 

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