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Rechtslage: Räumpflicht und Schadenersatz - Kölner Stadt-Anzeiger Drucken E-Mail
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News - Pressespiegel
Montag, den 05. Januar 2009 um 19:21 Uhr

 

Rechtslage: Räumpflicht und Schadenersatz - Kölner Stadt-Anzeiger

Kommt es auf einem schneebedeckten oder glatten Gehweg zum Unfall, geht es um Schadenersatz. Das könne den Eigentümer oder denjenigen treffen, der mit dem Freiräumen der Wege beauftragt ist, erklärt Martin Hardenacke, Sprecher des hiesigen Bezirks im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute ...

 

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