| Privathaftpflicht: Gericht bestätigt Benzinklausel |
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| News - Pressespiegel |
| Sonntag, den 04. Januar 2009 um 10:32 Uhr |
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Privathaftpflicht: Gericht bestätigt Benzinklausel - HaufeOb ein Schaden durch den Gebrauch eines Fahrzeugs verursacht wurde, ist häufig strittig. Greift die sogenannte Benzinklausel, muss die Versicherung nicht zahlen. Der Versicherungsnehmer hatte versucht, den Motor eines von ihm zu restaurierenden Fahrzeugs zu starten. Da dies misslang, schloss er die Benzinpumpe an eine externe Stromquelle an. Es entstand ein Brand ...
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