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Privathaftpflicht: Gericht bestätigt Benzinklausel Drucken E-Mail
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News - Pressespiegel
Sonntag, den 04. Januar 2009 um 10:32 Uhr

 

Privathaftpflicht: Gericht bestätigt Benzinklausel - Haufe

Ob ein Schaden durch den Gebrauch eines Fahrzeugs verursacht wurde, ist häufig strittig. Greift die sogenannte Benzinklausel, muss die Versicherung nicht zahlen.

Der Versicherungsnehmer hatte versucht, den Motor eines von ihm zu restaurierenden Fahrzeugs zu starten. Da dies misslang, schloss er die Benzinpumpe an eine externe Stromquelle an. Es entstand ein Brand ...

 

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