| Gläubiger darf Lebensversicherung des Schuldners nicht verwerten |
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| News - Pressespiegel |
| Mittwoch, den 17. Dezember 2008 um 10:13 Uhr |
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OLG Frankfurt: Gläubiger darf Lebensversicherung des Schuldners nicht verwerten - Anwalt.de
Rechtsgebiete: Versicherungsrecht, Bankrecht & AnlegerrechtBei der Vergabe von Krediten verlangen Gläubiger grundsätzlich Sicherheiten. Diese bestehen nicht selten in Lebensversicherungen, die der Schuldner (= Versicherungsnehmer) an den Gläubiger verpfändet. Wenn der Schuldner die Kreditraten dann nicht mehr bezahlt, kann der Gläubiger die Lebensversicherung kündigen und den Rückkaufswert ausgezahlt verlangen ...
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