| Mit Riester und Rürup das Finanzamt umschiffen |
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| News - Pressespiegel |
| Dienstag, den 16. Dezember 2008 um 10:14 Uhr |
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Mit Riester und Rürup das Finanzamt umschiffen - Welt OnlineBei der staatlich geförderten Altersvorsorge wird keine Abgeltungsteuer fällig - Fiskus hält die Hand erst bei der Auszahlung auf Ab dem kommenden Jahr müssen Anleger 25 Prozent ihrer Kapitalerträge an den Fiskus abführen. Doch einige Anlageprodukte sind von dem Obolus ausgenommen: Riester- und Rürup-Produkte. Die staatlich geförderte Altersvorsorge unterliegt der nachgelagerten Besteuerung und somit nicht der Abgeltungsteuer ...
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