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News - Pressespiegel
Dienstag, den 03. Januar 2012 um 09:02 Uhr

Wann zahlt die Kaskoversicherung und wann nicht

In der Kfz-Versicherung werden Schäden am eigenen Fahrzeug durch die Kaskoversicherung beglichen. Der Versicherer zahlt aber nur dann (vollständig), wenn keine grobe Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz vorliegt. Vor der Neuregelung des VVG (Versicherungsvertragsgesetz) blieb der Versicherungskunde häufig auf seinem Schaden sitzen. Das neue VVG jedoch hat das Alles-oder-nichts-Prinzip ersatzlos gestrichen und für diese Fälle eine Quotelung vorgesehen, d. h., der Autoversicherer darf im Falle der groben Fahrlässigkeit die Zahlung nicht vollständig verweigern sondern muss den Schaden je nach Schwere des Vergehens zumindest teilweise regulieren.

Kfz-Versicherungen mit Ausschluss der groben Fahrlässigkeit im Vergleich    

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