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News - Pressespiegel
Mittwoch, den 14. Dezember 2011 um 13:31 Uhr

Streitfall: Wann Versicherungen gekündigt werden können

Mit dem vor drei Jahren in Kraft getretenen neuen Versicherungsvertragsgesetz (VVG) wurden die Laufzeiten für langfristige Versicherungsverträge reduziert. Demnach dürfen Versicherungsverträge nicht mehr über 5 Jahre sondern lediglich über 3 Jahre Bindung abgeschlossen werden. Doch einige Versicherer, hier insbesondere die Provinzial Rheinland, interpretieren den Gesetzestext zu ihren Gunsten und behaupten, dass es für Altverträge Übergangsfristen gäbe. Im Gesetz ist davon jedoch nichts zu finden ...

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