| Nur die Hälfte in der Kasko bei Verwechslung einer Ampel |
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| News - Pressespiegel |
| Dienstag, den 14. September 2010 um 10:04 Uhr |
Nur die Hälfte in der Kasko bei Verwechslung einer AmpelIn der Regel sehen Richter die versehentliche Nichtbeachtung einer roten Ampel als grob fahrlässig an. Und entsteht dann ein Schaden, muss der Kaskoversicherer nicht voll zahlen. Im entsprechenden Paragrafen des VVG (Versicherungsvertragsgesetzes), heißt es sinngemäß:
Im verhandelten Fall hatte ein Autofahrer auf einer dreispurigen Straße die auf grün geschaltete Ampel für Rechtsabbieger mit seiner roten Ampel für die Geradeausfahrt verwechselt. Das Gericht hielt eine Kürzung der Versicherungsleistung um 50 Prozent für angemessen … |
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