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Altersvorsorge: Wie pfändungssicher ist die Rürup-Rente Drucken E-Mail
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News - Pressespiegel
Dienstag, den 27. April 2010 um 08:19 Uhr

Altersvorsorge: Wie pfändungssicher ist die Rürup-Rente

Das Bundesfinanzministerium stellt in einem aktuellen Schreiben (Az. IV C 3 – S 2222/09/10041) unmissverständlich klar: Rürup-Kapital ist fast vollständig pfändbar. Und dennoch verkaufen die Versicherer die Rürup-Rente gern als pfändungsgeschützte Altersvorsorge. Die Rürup-Rente setzt zwar ein vertragliches Abtretungs- und Übertragungsverbot voraus, jedoch heißt es im Schreiben des Ministeriums wörtlich: „Der Pfändung des ... Altersvorsorgevermögens steht ein vertragliches Abtretungs- und Übertragungsverbot nicht entgegen.“

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