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Unterversicherungsverzicht in der Hausratversicherung Drucken E-Mail
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News - Pressespiegel
Donnerstag, den 22. April 2010 um 09:50 Uhr

Unterversicherungsverzicht in der Hausratversicherung

Die Hausratversicherung tritt dann ein, wenn ein Schaden durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser oder Sturm eintritt. Versichert sind über die Möbel und die Kleidung auch Elektrogeräte wie der Fernsehen, die Stereoanlage und der PC. Entgegen der Regulierung in der Haftpflichtversicherung ersetzt die Hausratversicherung den Wiederbeschaffungspreis und nicht der Zeitwert. Daher sollte jeder prüfen, ob seine Hausratversicherung den Unterversicherungsverzicht beinhaltet, ansonsten übernimmt der Versicherer den entstandenen Schaden nur anteilig ...

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