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Nachschlag für vorzeitig gekündigte Lebensversicherungen Drucken E-Mail
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News - Pressespiegel
Donnerstag, den 04. März 2010 um 12:34 Uhr

Nachschlag für vorzeitig gekündigte Lebensversicherungen

Es reicht ein Satz, um einem Lebensversicherungskunden ein gutes Gefühl zu geben, ihn aber dennoch  hinters Licht zu führen: "Die mit dem Abschluss Ihres Vertrages verbundenen Kosten werden Ihnen nicht gesondert in Rechnung gestellt." Dieser joviale Satz klingt irgendwie verbraucherfreundlich – ist er aber leider nicht. So oder ähnlich findet sich dieser Satz in den Bedingungen fast alle Versicherungsverträge. Er sorgt dafür, dass Kunden, die ihre Lebensversicherungen vor Laufzeitende auflösen, nichts oder nur sehr wenig Geld zurück bekommen …

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