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News - Pressespiegel
Montag, den 01. März 2010 um 15:27 Uhr

Sturmschäden sollten schnellstmöglich der Versicherung gemeldet werden

In der Wohngebäude- bzw. Hausratversicherung übernimmt der Versicherer alle direkt durch den Sturm verursachten Schäden. Voraussetzung: Es müssen Windstärken ab acht geherrscht haben - das kommt Windgeschwindigkeiten von mindestens 62 km/h gleich. Das Orkantief Xynthia erreichte am Sonntag Windgeschwindigkeiten von bis zu 166 km/h …

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