| Sturmschäden sollten schnellstmöglich der Versicherung gemeldet werden |
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| News - Pressespiegel |
| Montag, den 01. März 2010 um 15:27 Uhr |
Sturmschäden sollten schnellstmöglich der Versicherung gemeldet werdenIn der Wohngebäude- bzw. Hausratversicherung übernimmt der Versicherer alle direkt durch den Sturm verursachten Schäden. Voraussetzung: Es müssen Windstärken ab acht geherrscht haben - das kommt Windgeschwindigkeiten von mindestens 62 km/h gleich. Das Orkantief Xynthia erreichte am Sonntag Windgeschwindigkeiten von bis zu 166 km/h … Wohngebäudeversicherung und Hausratversicherung vergleichen |
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