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BSG-Urteil: Zusätzliche Einnahmen für die GKV Drucken E-Mail
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News - Pressespiegel
Montag, den 01. März 2010 um 15:05 Uhr

BSG-Urteil: Zusätzliche Einnahmen für die GKV

Nach einem aktuellen Urteil des Bundessozialgerichtes (BSG, 27.01.2010 - B 12 KR 28/08 R), dürfen sich die Krankenkassen über zusätzliche Einnahmen aus dem Geschäft mit freiwillig Versicherten freuen. In der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig Versicherte müssen zukünftig auf Bezüge aus privaten Rentenversicherungen Abgaben an die gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungen zahlen. Dies gilt auch dann, wenn die Rentenpolice eine Einmalzahlung des angesparten Kapitals vorsieht …

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