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Pressespiegel
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Donnerstag, den 25. Februar 2010 um 10:40 Uhr |
Private Krankenversicherung: Kostenübernahme für Lasik-Operationen
Rechtsgebiet: Versicherungsrecht Nach den Versicherungsbedingungen der privaten Krankenversicherung werden die Kosten für Behandlungen nur übernommen, wenn sie medizinisch notwendig sind. Dies ist zwar eine klare Formulierung, die jedoch in der Praxis immer wieder zu Auseinandersetzungen führt. Zur Zeit häufen sich Streitigkeiten um die Übernahme der Kosten für Lasik-Operationen zur Behandlung von Fehlsichtigkeit. Viele Versicherer lehnen eine Kostenübernahme ab, weil sie die medizinische Notwendigkeit verneinen. Die Versicherte bleibt in diesen Fällen erst einmal auf den Kosten, die mehrere tausend Euro hoch sein können, sitzen und der gerichtliche Streit ist vorprogrammiert ...
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