Start Presse Kfz-Versicherung: Beweislast für grobe Fahrlässigkeit bei Diebstahl liegt beim Versicherer
24 | 05 | 2012
WebFwDienste
Hauptmenü
Vergleiche für Versicherungen                          und Finanzen
Versicherungs-News
Wir haben 47 Gäste online
Kfz-Versicherung: Beweislast für grobe Fahrlässigkeit bei Diebstahl liegt beim Versicherer Drucken E-Mail
(0 Bewertungen, Durchschnitt 0 von 5)
News - Pressespiegel
Montag, den 15. Februar 2010 um 14:15 Uhr

Kfz-Versicherung: Beweislast für grobe Fahrlässigkeit bei Diebstahl liegt beim Versicherer

Ob ein Versicherungsnehmern im Falle des Diebstahls seines Kfz grob fahrlässig gehandelt habt, muss der Kfz-Versicherer diesem nachweisen. Ist der Versicherer dazu nicht in der Lage, kann er sich nicht auf Leistungsfreiheit berufen. Das geht aus einem jüngst bekannt gewordenen Urteil des Landgerichts Köln hervor (LG Köln, 15.01.2009 - 24 O 365/08). Der Essenz des Urteils: Wird ein Fahrzeug entwendet, muss der Diebstahl vonseiten der Versicherung mit dem grob fahrlässigen Verhalten des Fahrzeughalters begründet werden können, wenn auf Leistungsfreiheit plädiert wird. Ist ein solcher Kausalitätszusammenhang nicht zu beweisen, trägt die Kaskoversicherung den entstandenen Schaden

Autoversicherung im Vergleich

Artikel lesen