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Kasko-Versicherer trägt die volle Beweislast auch bei grober Fahrlässigkeit des Versicherten Drucken E-Mail
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News - Pressespiegel
Montag, den 01. Februar 2010 um 13:28 Uhr

Kasko-Versicherer trägt die volle Beweislast auch bei grober Fahrlässigkeit des Versicherten

Tipp aus den Rechtsgebieten: Schadensersatz- & Schmerzensgeldrecht, Versicherungsrecht
Mit Urteil vom 15.1.2009 hat das LG Köln (Az.: 24 O 365/08) entschieden, dass eine Versicherungsgesellschaft in der Kaskoversicherung die Ursächlichkeit des Verhaltens des Versicherten für den Diebstahl seines Autos nachweisen muss. Erleichterungen der Beweisführung stehen dem Versicherungsunternehmen hierbei nicht zur Verfügung ...

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